Seit dem 27. September 2026 gilt die EU-Richtlinie **EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“) **. Sie soll Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Klimaaussagen schützen und betrifft auch die Vermarktung von Strom-, Gas- und Wärmeprodukten.
Für Ihren Vertriebsalltag bedeutet das: Umwelt- und Klimaversprechen müssen konkret, belegbar und nachvollziehbar sein.
Was ist nicht mehr zulässig?
- Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „grün“, „öko“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht belegt sind.
- Umweltaussagen ohne Nachweis, beispielsweise „100 % grüner Strom“ oder „Ökostrom“ ohne entsprechende Belege.
- „Klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, wenn die Aussage ausschließlich auf Kompensationsprojekten basiert.
- Eigene Öko-Siegel, die nicht unabhängig zertifiziert wurden.
- Unbelegte Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ ohne nachvollziehbaren Plan und konkrete Zwischenziele.
Was bleibt möglich?
Weiterhin möglich sind konkrete und belegbare Umweltaussagen, nachgewiesene Reduktionsangaben sowie der Verweis auf anerkannte, unabhängige Siegel.
Was bedeutet das für Sie?
Für Ihre Verkaufsgespräche ändert sich grundsätzlich wenig. Wichtig ist: Verwenden Sie Umwelt- und Klimaaussagen nur so, wie sie Ihnen schriftlich und nachweisbar zur Verfügung gestellt werden. Bitte prüfen Sie auch eigene Webseiten, Flyer und andere Werbemittel und passen Sie diese bei Bedarf an.
So schaffen wir gemeinsam Sicherheit im Vertrieb und beraten unsere Kunden weiterhin transparent, fair und rechtssicher.